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   BGH, 30.07.2002 - 1 StR 138/02   

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https://dejure.org/2002,5278
BGH, 30.07.2002 - 1 StR 138/02 (https://dejure.org/2002,5278)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2002 - 1 StR 138/02 (https://dejure.org/2002,5278)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2002 - 1 StR 138/02 (https://dejure.org/2002,5278)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Satz 2 BtMG; § 261 StPO
    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mitsichführen einer Schusswaffe; Verfügbarkeit; Bewusstsein - gesteigerte Anforderungen an die Beweiswürdigung bei geringer Gefahr des Einsatzes der Waffe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • StV 2003, 80
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 441/99

    Merkmal des "Mitsichführens" beim bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 30.07.2002 - 1 StR 138/02
    Je ferner die Gefahr des Einsatzes der Waffe liegt, desto höhere Anforderungen sind an die Prüfung und Darlegung des subjektiven Merkmals des Bewußtseins der Verfügbarkeit der Waffe zu stellen (BGH NStZ 2000, 433).
  • BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitführen eines

    In einem solchen Fall, in dem die Verfügbarkeit des Gegenstands auch nicht das eigentliche Umsatzgeschäft des Drogenhandels betrifft, ist allerdings der subjektive Tatbestand genau zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 2002 - 1 StR 138/02, StV 2003, 80, 81).
  • BGH, 11.11.2014 - 3 StR 451/14

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (fehlende Feststellungen zum

    "Ein durchgreifender Rechtsfehler liegt jedenfalls darin, dass die Strafkammer keine Feststellungen dazu getroffen hat, ob die Gaspistole geladen war oder zumindest geeignete Munition griffbereit oder in Reichweite so zur Verfügung stand, dass die Waffe unschwer und ohne erheblichen Zeitverlust geladen werden konnte (BGH StV 2003, 80; NStZ-RR 2004, 169; StV 2003, 80; Weber BtMG 4. Aufl. § 30a Rdn. 99; Körner/Patzak BtMG 7. Aufl. § 30a Rdn. 64, jew. mwN).
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